Parkhaus
Am Bahnhof
326 von 551 Plätzen verfügbar
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Ausstattung
Besucherinnen und Besuchern mit besonderen Anforderungen stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung, die sich besonders nah an den Aufzügen befinden und größer als andere Stellplätze sind.
Wer mit kleineren Kindern in Parkhaus und Tiefgarage fährt, hat auf einem der gut sichtbaren und großzügig gestalteten Eltern-Kind-Parkplätzen die Möglichkeit, sein Fahrzeug in der Nähe des Ein- und Ausgangs abzustellen.
Die Häuser der PBG werden laufend den Entwicklungen von Morgen angepasst. Deshalb gehört es zu unserer modernen Ausstattung im Rahmen der Elektromobilität dazu, dass wir Ladestationen bereitstellen, damit Sie Strom tanken können.
https://www.swu.de/privatkunden/produkte-leistungen/elektromobilitaet/oeffentliche-strom-ladestellen
Raus aus dem Parkhaus und direkt in die Innenstadt: Von dort aus haben Sie viele Anbindungsmöglichkeiten, um mit dem Bus oder der Straßenbahn flexibel in der Stadt unterwegs zu sein.
Eine ganze Reihe von Frauenparkplätzen, die nah am Ein- und Ausgang gelegen sind, tragen dazu dabei, dass sich Frauen in unseren Tiefgaragen und Parkhäusern gleich bei der Ankunft wohlfühlen.
Neben unseren Toilettenräumen stehen Ihnen Wickelräume zur Verfügung, damit Sie Ihr Baby in ruhiger Umgebung versorgen können.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort tragen dazu bei, dass Sie sich bei Ihrem Aufenthalt im Parkhaus von Anfang an gut aufgehoben fühlen und zu Ihren Fragen Auskunft erhalten.
Neben dem Aufsichtspersonal und der hellen Beleuchtung in unseren Häusern setzen wir für Ihre Sicherheit zusätzlich auf Videoüberwachung.
Um Ihre Parkgebühr zu begleichen, stehen Ihnen in allen unseren Häusern mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Bezahlen Sie flexibel bar oder mit Karte.
Oder Sie nutzen einfach die Parkfunktion der SWU App. Mit der SWU App fahren Sie einfach ins Parkhaus (Salzstadel, Fischerviertel, Bahnhof) und wieder raus. Ganz ohne Aufsuchen der Kassenautomaten.
In jedem der Parkdecks gibt es einen oder mehrere Aufzüge, sodass sie problemlos und schnell von einem zum anderen Stockwerk gelangen.
Einstellbedingungen Parkhaus „Am Bahnhof“
1. Öffnungszeit und Parkdauer:
- täglich durchgehend 24 Stunden
2. Parkentgelt incl. 19 % MwSt.:
Tagtarif ab 9 Uhr:
- bis 4 Stunden je angefangene 30 Minuten: 1,10 €
- ab der 5. Std. je weitere angefangene Stunde: 2,20 €
Tageshöchstsatz: 20,00 €
Nachttarif ab 19 Uhr:
- je angefangene 15 Minuten: 0,50 €
- Abendhöchstsatz ab 19 Uhr: 5,00 €
Sonn- und Feiertagshöchstsatz: 5,00 €
Die Ausfahrt des Fahrzeuges wird nur nach Bezahlung des Parkentgeltes am Kassenautomaten und Rückgabe des Parkscheines am Ausfahrtsautomaten gestattet. Das Aufsichtspersonal kann in der Regel keine Banknoten wechseln.
Die Ulmer Parkbetriebsgesellschaft mbH ist zur Durchführung des Bezahlvorgangs berechtigt und verpflichtet personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. Rechtsgrundlagen hierfür sind DS-GVO Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 1 lit. c und Art. 6 Abs. 1 lit. f.
Bei Verlust des Parkscheines hat sich der Einsteller mit seinen Personalpapieren auszuweisen und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro zu entrichten. Erfolgt kein Nachweis der Identität ist der Tageshöchstsatz von 20,00 Euro zu zahlen.
Zur Ermittlung und Abrechnung der Parkentgelte wird an Ein- und Ausfahrt mit Hilfe von Kameras das Kfz-Kennzeichen erfasst und verarbeitet. Es dient lediglich zur Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche, zur Aufrechterhaltung und Erbringung der Parkleistungen sowie zur Ergreifung zugehöriger Maßnahmen.
3. Keine Bewachung oder Verwahrung
Mit der Annahme des Parkscheines kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Der Vermieter haftet grundsätzlich nur für begründete Schadensersatzansprüche im Rahmen der gesetzlichen Haftung, d.h. für alle Schäden, soweit sie nachweislich von ihm oder seinem Personal verschuldet wurden. Der Anspruch muss vor Verlassen des Parkhauses geltend gemacht werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen verursacht worden sind.
Das Parkhaus wird unter Einsatz technischer Einrichtungen betrieben, einschließlich autonomer Reinigungsgeräte, die sich selbstständig innerhalb des Parkhauses bewegen können. Diese Einrichtungen dienen dem ordnungsgemäßen Betrieb des Parkhauses.
4. Garagenordnung
Im Parkhaus gilt die Straßenverkehrsordnung.
Frauenparkplätze sind bei der Einfahrt ausschließlich für Fahrzeuge von alleinfahrenden Frauen reserviert.
Plätze für Pkw mit Kinderwagen sind ausschließlich für Fahrzeuge reserviert, in denen bei der Ankunft im Parkhaus Kleinkinder mit Kindersitzen oder ähnlichen Rückhaltesystemen transportiert werden. Elektroladeplätze sind ausschließlich E-Fahrzeugen während des angemeldeten Ladevorgangs vorbehalten.
Der Einsteller hat bei der Zu- und Abfahrt seines Fahrzeuges die Signalanlagen, die durch Beschilderung reservierten Stellplatzbereiche (Frauenparkplätze, Plätze für Pkw mit Kinderwagen, E-Parkplätze und Rollstuhlfahrer) und die Anweisungen des Aufsichtspersonals zu beachten. Wird ein Fahrzeug auf zwei Stellplätzen oder außerhalb der markierten Stellplätze oder ohne Berechtigung auf einem reservierten Stellplatzbereich oder über die erlaubte Höchstparkdauer hinaus abgestellt, kann der Vermieter das Fahrzeug abschleppen oder blockieren lassen. Die Kosten für das Abschleppen bzw. das Blockieren, mindestens aber ein um 25 € erhöhtes Parkentgelt, hat der Einsteller zu bezahlen. Schäden, die beim Abschleppen am Fahrzeug entstehen, gehen zu Lasten des Einstellers. Nach einer Einstelldauer von 4 Wochen wird das Fahrzeug kostenpflichtig entsorgt.
Die Nutzung des Parkhauses erfolgt auf eigene Gefahr des Einstellers. Der Vermieter haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese durch ihn, sein Personal oder technische Einrichtungen (einschließlich autonomer Reinigungsgeräte) schuldhaft verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Vermieter unbeschränkt.
Schäden, die dadurch entstehen, dass Nutzer Warnhinweise, Markierungen oder Absperrungen missachten, technische Einrichtungen (einschließlich autonomer Reinigungsgeräte) behindern, manipulieren oder unsachgemäß nutzen oder Fahrzeuge und Gegenstände außerhalb der vorgesehenen Stellflächen abstellen, sind ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Schäden durch andere Mieter oder sonstige Dritte fallen nicht in die Verantwortung des Vermieters, es sei denn, dieser hat seine Verkehrssicherungspflichten verletzt.
5. Datenschutz
In Parkgaragen, die mit einer Kennzeichenerkennung sind und der Kunde durch das Einfahren dem Einsatz der Kennzeichenerkennung zugestimmt hat (Art. 6 Abs 1 a) DS-GVO), erfolgt eine Erfassung und Verarbeitung des Kennzeichens zur Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche, zur Aufrechterhaltung und Erbringung der Parkleistungen sowie zur Ergreifung zugehöriger Maßnahmen. Die Daten werden gelöscht, sobald sie ihre Zwecke erfüllt haben, was in der Regel unmittelbar nach Ausfahren aus der Parkgarage der Fall ist. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf lässt die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Erhalt des Widerrufs unberührt. Ein Widerruf für einen bereits gestarteten Parkvorgang ist erst nach Abrechnung der bisher genutzten Parkzeit möglich.
Weitere Informationen zum Datenschutz unter www.parken-in-ulm.de.
6. Gerichtsstand ist Ulm
Ulm, 01. Mai 2025
Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH
| Tagtarif ab 9 Uhr | |
|---|---|
|
bis 4 Stunden je angefangene 30 Minuten |
1,10 €
|
|
ab der 5. Stunde und jede weitere angefangene Stunde
|
2,20 € |
| Tageshöchstsatz | 20,00€ |
| Nacht- bzw. Kulturtarif ab 19 Uhr | |
| je angefangene 30 Minuten | 1,10 € |
| Nachthöchstsatz ab 19 Uhr | 5,00 € |
| Sonn- und Feiertagshöchstsatz | 5,00 € |
| täglich durchgehend | 0 bis 24 Uhr |
|---|---|
| maximale Parkdauer | 7 Tage |
direkt vor dem Ulmer Hauptbahnhof in der City und 10 Gehminuten zum Münster
Bahnhofsplatz 8
Zufahrt über:
Zinglerstraße, Neue Straße oder
Olgastraße bzw. Neutorstraße
Ausfahrt:
Zinglerstraße, Neue Straße oder
Olgastraße bzw. Neutorstraße
Kartenansicht
Kiss & Ride
Nur ein kurzer Stopp? Kein Problem: Mit unserem Service Kiss + Ride bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Parkhaus Am Bahnhof für 15 Minuten kostenlos zu parken. Nutzen Sie unsere Parkplätze auf allen vier Parkebenen, um Familienmitglieder, Freunde oder Geschäftspartner mit dem Auto zum Bahnhof zu bringen und abzuholen. Dieser Service wird Ihnen von uns so einfach wie möglich gemacht: Wie gewohnt ziehen Sie bei der Einfahrt ein Ticket. Dieses müssen Sie aber nicht am Kassenautomaten entwerten, sondern stecken es nach Ihrem 15-minütigen Aufenthalt im Parkhaus an der Ausfahrtsschranke beim Verlassen ein.
Im Zuge des Ausbaus der Kennzeichenerkennung können Sie zukünftig - sogar ohne das Ticket an der Ausfahrt zu stecken – einfach ausfahren.
Sollten die 15 Minuten überschritten werden, können Sie ganz bequem an unserem Kassenautomaten an der Ausfahrt nachzahlen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es an dieser Kasse nur die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung gibt.
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