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Parkhaus

CCU Nord


0 von 400 Plätzen verfügbar
16 58 4

Wichernstraße, 15 Gehminuten zum Münster
mo - fr 6.30 bis 22:15 Uhr, sa 8.30 bis 22:15 Uhr

 Route

  Barrierefrei

  Ladestationen Verfügbar

   ÖPNV Anbindung

  Einfahrtshöhe 2,00 Meter


Ausstattung

Besucherinnen und Besuchern mit besonderen Anforderungen stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung, die sich besonders nah an den Aufzügen befinden und größer als andere Stellplätze sind.

Wer mit kleineren Kindern in Parkhaus und Tiefgarage fährt, hat auf einem der gut sichtbaren und großzügig gestalteten Eltern-Kind-Parkplätzen die Möglichkeit, sein Fahrzeug in der Nähe des Ein- und Ausgangs abzustellen.

Die Häuser der PBG werden laufend den Entwicklungen von Morgen angepasst. Deshalb gehört es zu unserer modernen Ausstattung im Rahmen der Elektromobilität dazu, dass wir Ladestationen bereitstellen, damit Sie Strom tanken können.

https://www.swu.de/privatkunden/produkte-leistungen/elektromobilitaet/oeffentliche-strom-ladestellen  

Raus aus dem Parkhaus und direkt in die Innenstadt: Von dort aus haben Sie viele Anbindungsmöglichkeiten, um mit dem Bus oder der Straßenbahn flexibel in der Stadt unterwegs zu sein.

Eine ganze Reihe von Frauenparkplätzen, die nah am Ein- und Ausgang gelegen sind, tragen dazu dabei, dass sich Frauen in unseren Tiefgaragen und Parkhäusern gleich bei der Ankunft wohlfühlen.

Neben unseren Toilettenräumen stehen Ihnen Wickelräume zur Verfügung, damit Sie Ihr Baby in ruhiger Umgebung versorgen können.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort tragen dazu bei, dass Sie sich bei Ihrem Aufenthalt im Parkhaus von Anfang an gut aufgehoben fühlen und zu Ihren Fragen Auskunft erhalten.

Neben dem Aufsichtspersonal und der hellen Beleuchtung in unseren Häusern setzen wir für Ihre Sicherheit zusätzlich auf Videoüberwachung.

Um Ihre Parkgebühr zu begleichen, stehen Ihnen in allen unseren Häusern mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Bezahlen Sie flexibel bar, mit Karte.

In jedem der Parkdecks gibt es einen oder mehrere Aufzüge, sodass sie problemlos und schnell von einem zum anderen Stockwerk gelangen.

„Parkhaus CCN / Basteicenter 

1.   Öffnungszeiten und Parkdauer

  • Montag bis Freitag: von 6.30 Uhr bis 22:15 Uhr
  • Samstag: von 8.30 Uhr bis 22:15 Uhr
  • Öffnungszeiten während des Ulmer Weihnachtsmarkts (aktuellen Aushang im Parkhaus beachten)
  • Heiligabend und Silvester geschlossen!
  • Die Einfahrt wird jeweils ca. 5 Minuten vor Ende der Öffnungszeit geschlossen.
  • Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen bleibt das Parkhaus geschlossen.
  • Ausnahmsweise geänderte Öffnungszeiten werden an den Einfahrten angezeigt.

Bis zum Ende der Öffnungszeit müssen alle abgestellten Fahrzeuge das Parkhaus CCNord / Basteicenter verlassen.

  • bis 4 Stunden je angefangene 30 Min.: 1,10 €
  • ab der angefangenen 5. Stunde: 1,10 €
  • Tageshöchstsatz: 10:00 €
  • Abend- bzw. Veranstaltungstarif ab 19:00 Uhr je angefangene 30 Minuten: 1,10 €
  • Höchstsatz Abend- bzw. Veranstaltungstarif: 5,00 €
  • Sonderöffnungen an Sonn- und Feiertagen: 5,00 €


Die Ausfahrt außerhalb der Öffnungszeit ist gegen eine pauschale Gebühr:

  • von Montag bis Samstag bis zu: 75,00 €
  • an Sonntagen bis zu: 85,00 €
  • an Feiertagen bis zu: 115,00 €

unter Vorlage eines gültigen Personalausweises und Nennung des KFZ-Kennzeichens an den diensthabenden Mitarbeiter der Firma SHS möglich. Telefon Nummer Firma SHS: 0170-2882212

Die Ausfahrt des Fahrzeuges wird nur nach Bezahlung des Parkentgeltes am Kassenautomaten und Rückgabe des Parkscheines am Ausfahrtsautomaten gestattet. Das Aufsichtspersonal kann in der Regel keine Banknoten wechseln. Die Ulmer Parkbetriebsgesellschaft mbH ist zur Durchführung des Bezahlvorgangs berechtigt und verpflichtet personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. Rechtsgrundlagen hierfür sind DS-GVO Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 1 lit. c und Art. 6 Abs. 1 lit. f.

Bei Verlust des Parkscheines hat sich der Einsteller mit seinen Personalpapieren auszuweisen und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro zu entrichten. Erfolgt kein Nachweis der Identität ist der Tageshöchstsatz von 10,00 Euro zu zahlen. Dauermieter zahlen die vertraglich vereinbarte Monatsmiete.

2.   Keine Bewachung oder Verwahrung   

Mit der Annahme des Parkscheines kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Der Vermieter haftet grundsätzlich nur für begründete Schadensersatzansprüche im Rahmen der gesetzlichen Haftung, d.h. für alle Schäden, soweit sie nachweislich von ihm oder seinem Personal verschuldet wurden. Der Anspruch muss vor Verlassen des Parkhauses geltend gemacht werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen verursacht worden sind.

3.     Garagenordnung 

Im Parkhaus gilt die Straßenverkehrsordnung. Frauenparkplätze sind bei der Einfahrt ausschließlich für alleinfahrende Frauen reserviert. Der Einsteller hat bei der Zu- und Abfahrt seines Fahrzeuges die Beschilderung der reservierten Stellplatzbereiche (Frauenparkplätze, Rollstuhlfahrer, Privatparkplätze und E-Parkplätze) und die Anweisungen des Aufsichtspersonals zu beachten. Wird ein Fahrzeug unter Missachtung der Markierungen auf zwei Stellplätzen oder außerhalb der markierten Stellplätze oder über die erlaubte Höchstparkdauer hinaus abgestellt, kann der Vermieter das Fahrzeug abschleppen oder blockieren lassen. Elektroladeplätze sind ausschließlich E-Fahrzeugen während des angemeldeten Ladevorgangs vorbehalten. Die Kosten für das Abschleppen bzw. das Blockieren, mindestens aber ein um 25 € erhöhtes Parkentgelt, hat der Einsteller zu bezahlen. Schäden, die beim Abschleppen am Fahrzeug entstehen, gehen zu Lasten des Einstellers.

4.   Gerichtsstand ist Ulm

Ulm, 01. Mai 2025

Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH

bis 4 Stunden je angefangene
30 Minuten
1,10 €
ab der 5. Stunde und jede weitere angefangene Stunde
2,20 €
Tageshöchstsatz 10,00€

Nacht- bzw. Kulturtarif ab 19 Uhr


Je angefangene 30 Minuten 1,10 €

Nachthöchstsatz ab 19 Uhr

5,00 €

Sonderöffnungen an Sonn- und Feiertagen
5,00 €
montags bis freitags
6:30 bis 22:15 Uhr
samstags
8:30 bis 22:15 Uhr
sonn- und feiertags
geschlossen
Keine Nachteinstellung!
Sonderöffnungszeiten bei Großveranstaltungen im CCU

15 Gehminuten zum Münster

Wichernstraße

Zufahrt über:
Basteistr. - Löfflerstr. - Schwambergerstr.

oder

Ostplatz - Staufenring - Schwambergerstr.

Kartenansicht 

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