ÖPNV Anbindung
Einfahrtshöhe 1,90 Meter
Ausstattung
Besucherinnen und Besuchern mit besonderen Anforderungen stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung, die sich besonders nah an den Aufzügen befinden und größer als andere Stellplätze sind.
Raus aus dem Parkhaus und direkt in die Innenstadt: Von dort aus haben Sie viele Anbindungsmöglichkeiten, um mit dem Bus oder der Straßenbahn flexibel in der Stadt unterwegs zu sein.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen dazu bei, dass Sie sich bei Ihrem Aufenthalt im Parkhaus von Anfang an gut aufgehoben fühlen und zu Ihren Fragen Auskunft erhalten.
Neben dem Aufsichtspersonal und der hellen Beleuchtung in unseren Häusern setzen wir für Ihre Sicherheit zusätzlich auf Videoüberwachung.
Um Ihre Parkgebühr zu begleichen, stehen Ihnen in allen unseren Häusern mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Bezahlen Sie flexibel bar oder mit Karte.
| Tagtarif ab 9 Uhr |
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bis 4 Stunden je angefangene 30 Minuten |
1,10 €
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ab der 5. Stunde und jede weitere angefangene Stunde
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2,20 € |
| Tageshöchstsatz | 20,00€ |
| Nacht- bzw. Kulturtarif ab 19 Uhr | |
| je angefangene 30 Minuten | 1,10 € |
| Nachthöchstsatz ab 19 Uhr | 5,00 € |
| Sonn- und Feiertagshöchstsatz | 5,00 € |
| Keine Nachteinstellung! | |
| montags bis freitags |
18.30 bis 2 Uhr
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| samstags/Sonntags | 06.30 bis 2 Uhr |
| montags – freitags von 06.30 bis 18.30 Uhr nur Dauerparker / reservierte Stellplätze |
in der City, 3 Gehminuten zum Münster
Herbert-von-Karajan-Platz
Zufahrt über:
Olgastraße in Fahrtrichtung Bahnhof
"Theater":
1. Öffnungszeit und Parkdauer
1A Dauerparker mit schriftlichem Mietvertrag:
- Mo- Fr.: von 06.30 Uhr bis 18.30 Uhr (fester Stellplatz; Ein- und Ausfahrt mit Codekarte, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
- Wird oder bleibt ein Fahrzeug außerhalb dieser Zeiten eingestellt, so ist die Ausfahrt erst nach Entrichten der zusätzlich angefallenen Parkentgelte mit der Codekarte am Kassenautomaten möglich.
- Die Codekarte ist in den Karten- / Ticketschlitz des Kassenautomaten zu stecken. Der dann auf dem Kassendisplay angezeigte Betrag kann mit Bargeld oder mit EC-Karte bezahlt werden.
1B Theaterbesucher und Kurzparker:
- Mo – Fr.: von 18.30 Uhr bis 02.00 Uhr (Parkticket an der Einfahrt „ziehen“)
- Samstag: von 06.30 Uhr bis 02.00 Uhr
- Sonntag: von 06.30 Uhr bis 02.00 Uhr
Bis zum Ende der Öffnungszeit müssen alle abgestellten Fahrzeuge die Tiefgarage verlassen. Eine Einstellung über 2 Uhr hinaus ist nicht gestattet. Bleibt ein Fahrzeug dennoch nach Ende der Öffnungszeit in der Tiefgarage stehen, so kann es ausnahmsweise, durch Rufen des Aufsichtspersonals des Parkhauses Deutschhaus Tel.: 176 63-23 und nach Bezahlung eines pauschalen Bearbeitungsentgeltes von 18,00 €, abgeholt werden.
2. Parkentgelt incl. 19 % MwSt.
Tag Tarif ab 9 Uhr:
- bis 4 Stunden je angefangene 30 Minuten: 1,10 €
- ab 5. Std. jede weitere angefangene Std.: 2,20 €
- Tageshöchstbetrag: 20,00 €
Nacht- bzw. Kulturtarif ab 19 Uhr:
- Je angefangene 15 Minuten: 0,50 €
- Abendhöchstbetrag ab 19 Uhr: 5,00 €
- Höchstbetrag an Sonn- und Feiertagen: 5,00 €
Die Ausfahrt des Fahrzeuges wird nur nach Bezahlung des Parkentgeltes am Kassenautomaten und Rückgabe des Parkscheines am Ausfahrtsautomaten gestattet. Die Ulmer Parkbetriebsgesellschaft mbH ist zur Durchführung des Bezahlvorgangs berechtigt und verpflichtet personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. Rechtsgrundlagen hierfür sind DS-GVO Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 1 lit. c und Art. 6 Abs. 1 lit. f.
Bei Verlust des Parkscheines hat sich der Einsteller mit seinen Personalpapieren beim Personal im Parkhaus Deutschhaus (Friedrich-Ebert-Straße 8) auszuweisen und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 3,00 € zu entrichten. Erfolgt kein Nachweis der Identität ist der Tageshöchstsatz von 20,00 Euro zu zahlen.
Dauermieter zahlen die vertraglich vereinbarte Monatsmiete bzw. zzgl. ein Parkentgelt für eine Einstellung außerhalb der vertraglich fixierten Einstellzeiten.
3. Keine Bewachung oder Verwahrung
Mit der Annahme des Parkscheines kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Der Vermieter haftet grundsätzlich nur für begründete Schadensersatzansprüche im Rahmen der gesetzlichen Haftung, d.h. für alle Schäden, soweit sie nachweislich von ihm oder seinem Personal verschuldet wurden. Der Anspruch muss vor Verlassen des Parkhauses geltend gemacht werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen verursacht worden sind.
4. Garagenordnung
Im Parkhaus gilt die Straßenverkehrsordnung. Krafträder dürfen nicht eingestellt werden.
Der Einsteller hat bei der Zu- und Abfahrt seines Fahrzeuges die Signalanlagen, die durch Beschilderung reservierten Stellplatzbereiche (z.B. Rollstuhlfahrer) und die Anweisungen des Aufsichtspersonals zu beachten. Wird ein Fahrzeug auf zwei Stellplätzen oder außerhalb der markierten Stellplätze oder ohne Berechtigung auf einem reservierten Stellplatzbereich oder über die erlaubte Höchstparkdauer hinaus abgestellt, kann der Vermieter das Fahrzeug abschleppen oder blockieren lassen. Die Kosten für das Abschleppen bzw. das Blockieren, mindestens aber ein um 25 € erhöhtes Parkentgelt, hat der Einsteller zu bezahlen. Schäden, die beim Abschleppen am Fahrzeug entstehen, gehen zu Lasten des Einstellers. Nach einer Einstelldauer von 4 Wochen wird das Fahrzeug kostenpflichtig entsorgt.
5. Gerichtsstand ist Ulm.
Ulm, 1. Mai 2025
Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH
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