Parkhaus
Deutschhaus
561 von 596 Plätzen verfügbar
70
2
Barrierefrei
ÖPNV Anbindung
Einfahrtshöhe 2,00 Meter
Ausstattung
Besucherinnen und Besuchern mit besonderen Anforderungen stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung, die sich besonders nah an den Aufzügen befinden und größer als andere Stellplätze sind.
Wer mit kleineren Kindern in Parkhaus und Tiefgarage fährt, hat auf einem der gut sichtbaren und großzügig gestalteten Eltern-Kind-Parkplätzen die Möglichkeit, sein Fahrzeug in der Nähe des Ein- und Ausgangs abzustellen.
Raus aus dem Parkhaus und direkt in die Innenstadt: Von dort aus haben Sie viele Anbindungsmöglichkeiten, um mit dem Bus oder der Straßenbahn flexibel in der Stadt unterwegs zu sein.
Eine ganze Reihe von Frauenparkplätzen, die nah am Ein- und Ausgang gelegen sind, tragen dazu dabei, dass sich Frauen in unseren Tiefgaragen und Parkhäusern gleich bei der Ankunft wohlfühlen.
Neben unseren Toilettenräumen stehen Ihnen Wickelräume zur Verfügung, damit Sie Ihr Baby in ruhiger Umgebung versorgen können.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort tragen dazu bei, dass Sie sich bei Ihrem Aufenthalt im Parkhaus von Anfang an gut aufgehoben fühlen und zu Ihren Fragen Auskunft erhalten.
Neben dem Aufsichtspersonal und der hellen Beleuchtung in unseren Häusern setzen wir für Ihre Sicherheit zusätzlich auf Videoüberwachung.
Um Ihre Parkgebühr zu begleichen, stehen Ihnen in allen unseren Häusern mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Bezahlen Sie flexibel bar, mit Karte.
In jedem der Parkdecks gibt es einen oder mehrere Aufzüge, sodass sie problemlos und schnell von einem zum anderen Stockwerk gelangen.
"Deutschhaus":
1. Öffnungszeit und Parkdauer
- täglich durchgehend 24 Stunden
- die Höchstparkdauer beträgt 7 Tage
2. Parkentgelt incl. 19 % MwSt.
Tagtarif ab 9 Uhr:
- bis 4 Stunden je angefangene 30 Minuten: 1,10 €
- ab 5. Std. je weitere angefangene Std.: 2,20 €
- Tageshöchstsatz: 20,00 €
Nachttarif ab 19 Uhr:
- je angefangene 15 Minuten: 0,50 €
- Abendhöchstsatz ab 19 Uhr: 5,00 €
Sonn- und Feiertagshöchstsatz: 5,00 €
Die Ausfahrt des Fahrzeuges wird nur nach Bezahlung des Parkentgeltes am Kassenautomaten und Rückgabe des Parkscheines am Ausfahrtsautomaten gestattet. Das Aufsichtspersonal kann in der Regel keine Banknoten wechseln. Die Ulmer Parkbetriebs-GmbH ist zur Durchführung des Bezahlvorgangs berechtigt und verpflichtet personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. Rechtsgrundlagen hierfür sind DS-GVO Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 1 lit. c und Art. 6 Abs. 1 lit. f. Bei Verlust des Parkscheines hat sich der Einsteller mit seinen Personalpapieren auszuweisen und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro zu entrichten. Erfolgt kein Nachweis der Identität ist der Tageshöchstsatz ist der Tageshöchstsatz von 20,00 Euro zu zahlen.
3. Keine Bewachung oder Verwahrung
Mit der Annahme des Parkscheines kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Der Vermieter haftet grundsätzlich nur für begründete Schadensersatzansprüche im Rahmen der gesetzlichen Haftung, d.h. für alle Schäden, soweit sie nachweislich von ihm oder seinem Personal verschuldet wurden. Der Anspruch muss vor Verlassen des Parkhauses geltend gemacht werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen verursacht worden sind.
4. Garagenordnung
Im Parkhaus gilt die Straßenverkehrsordnung. Krafträder dürfen nicht eingestellt werden.
Frauenparkplätze sind ausschließlich für Fahrzeuge von Frauen reserviert, die bei der Ankunft im Parkhaus ohne erwachsene, männliche Begleitung sind.
Plätze für Pkw mit Kinderwagen sind ausschließlich für Fahrzeuge reserviert, in denen bei der Ankunft im Parkhaus Kleinkinder mit Kindersitzen oder ähnlichen Rückhaltesystemen transportiert werden.
Der Einsteller hat bei der Zu- und Abfahrt seines Fahrzeuges die Signalanlagen, die durch Beschilderung reservierten Stellplatzbereiche (Frauenparkplätze, Plätze für Pkw mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer) und die Anweisungen des Aufsichtspersonals zu beachten. Wird ein Fahrzeug auf zwei Stellplätzen oder außerhalb der markierten Stellplätze oder ohne Berechtigung auf einem reservierten Stellplatzbereich oder über die erlaubte Höchstparkdauer hinaus abgestellt, kann der Vermieter das Fahrzeug abschleppen oder blockieren lassen. Die Kosten für das Abschleppen bzw. das Blockieren, mindestens aber ein um 25 € erhöhtes Parkentgelt, hat der Einsteller zu bezahlen. Schäden die beim Abschleppen am Fahrzeug entstehen, gehen zu Lasten des Einstellers. Nach einer Einstelldauer von 4 Wochen wird das Fahrzeug kostenpflichtig entsorgt.
5. Gerichtsstand ist Ulm
Ulm, 01. Mai 2025
Ulmer Parkbetriebs-Gesellschaft mbH
| Tagtarif ab 9 Uhr |
|
|
bis 4 Stunden je angefangene 30 Minuten |
1,10 €
|
|
ab der 5. Stunde und jede weitere angefangene Stunde
|
2,20 € |
| Tageshöchstsatz | 20,00€ |
| Nacht- bzw. Kulturtarif ab 19 Uhr | |
| je angefangene 30 Minuten | 1,10 € |
| Nachthöchstsatz ab 19 Uhr | 5,00 € |
| Sonn- und Feiertagshöchstsatz | 5,00 € |
| täglich durchgehend | 0 bis 24 Uhr |
| maximale Parkdauer | 7 Tage |
Friedrich-Ebert-Straße, in der City, 2 Gehminuten zum Hauptbahnhof und 8 Gehminuten zum Münster
Zufahrt über:
Zinglerstraße
Kartenansicht
In der Nähe
Donauschwabenufer
Xinedome (Kino)